- aufbrummen
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auf||brum|men 〈V. tr.; hat; umg.〉 zuteilen, auferlegen ● jmdm. eine Strafe, Strafarbeit \aufbrummen; drei Stunden Arrest aufgebrummt bekommen* * *
auf|brum|men <sw. V.>:1. <hat> plötzlich, kurz brummen:das Nebelhorn brummte mehrmals auf.2. <hat> (ugs.) (als Strafe o. Ä.) auferlegen:jmdm. Arrest, Zwangsarbeit a.;wir bekamen eine Strafarbeit aufgebrummt;jmdm. die Kosten für etw. a.3. <ist>a) (ugs.) auffahren, mit etw. zusammenstoßen;b) (Seemannsspr.) auf Grund geraten.* * *
auf|brum|men <sw. V.>: 1. plötzlich, kurz brummen <hat>: das Nebelhorn brummte mehrmals auf. 2. (ugs.) (als Strafe o. Ä.) auferlegen <hat>: jmdm. Arrest, Zwangsarbeit a.; Trotz der Vorstrafen bekommt er nur zwei Wochen über dem Mindestmaß aufgebrummt (SZ 6. 7. 98, 5); wir bekamen eine Strafarbeit aufgebrummt; jmdm. die Kosten für etw. a. 3. <ist> a) (ugs.) auffahren, mit etw. zusammenstoßen: er ist auf meinen Wagen aufgebrummt; b) (Seemannsspr.) auf Grund geraten: das Schiff brummte auf; Och, wir werden wohl noch öfter a. (Hausmann, Abel 33).
Universal-Lexikon. 2012.